Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.ravenstein.de veröffentlichten Website der Stadt Ravenstein. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen aus § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf Grundlage von § 12d BGG erlassen. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 29.10.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21. Mai 2022 von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg, der Deutschen Rentenversicherung, überprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Ravenstein kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Ravenstein auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt Ravenstein ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.01.2022 erstellt und zuletzt am 19.08.2022 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden. Dieses finden Sie auf unserer Webseite im Fußbereich unter dem Punkt „Barriere melden“.
Die Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Ravenstein können Sie wie folgt erreichen:
Jutta Schüle
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Telefonnummer: 06261 84-2007
Faxnummer: 06261 84-4745
E-Mail schreiben
Hauptgebäude 8 Mosbach
Zimmer: 222
Neckarelzer Straße 7
74821 Mosbach
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer:Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.