Stadtrechtsverleihung im Jahr 1306
Als Ballenberg auf Bitten des in Krautheim residierenden Grafen Boppo I. von Eberstein von König Albrecht I. am 12. Juni 1306 das Stadtrecht verliehen wurde, da waren es noch nicht einmal 100 Jahre her, seit der Name erstmals in den Urkunden erschienen war: 1212 mit der Nennung des Ritters Conradus de Ballenburg und gar erst 1228 mit der Nennung der Ballenburg selbst. Sicher ist Ballenberg viel älter, wie z.B. die Hügelgräber auf seiner Gemarkung beweisen, aber die schriftlichen Urkunden fehlen. Eine Deutung des Ortsnamens lässt sogar eine vorchristliche Entstehung annehmen. Ebenso wird eine heidnische Fliehburg am Platz des heutigen Ballenberg vermutet. Eine sehr interessante Erwähnung aus dem Jahre 1234 geht auf eine Familientragödie im Kaiserhaus der Staufer zurück. Kaiser Friedrich II. hatte 1220 seinen 11jährigen Sohn Heinrich zum deutschen König wählen lassen. 1222 gekrönt, stand der junge Herrscher zunächst unter der Vormundschaft des Erzbischofs Engelbert. Etwa ab 1230 regierte Heinrich selbst. 1234 erhob er sich gegen seinen kaiserlichen Vater. Da die Ballenburg treu zum Kaiser hielt, wurde sie von Heinrich belagert. Während der Belagerung stellte Heinrich 1234 „in campo apud Ballenburg“ (im Feldlager bei Ballenberg) eine Urkunde aus, die heute noch vorhanden ist und Rückschlüsse auf die damalige Bedeutung der Ballenburg zulässt.
1359/61 verkauften die Ebersteiner, die gegen Ende des 14. Jahrhunderts ausstarben, „vest und stadt“ Ballenberg für 1220 Gulden an Erzbischof Gerlach von Mainz. Nachdem 1394 Würzburg seine Rechte in Ballenberg zum Dank für im „Zehnstädtekrieg“ geleistete Hilfe ebenfalls an Mainz abgetreten hatte, war das geistliche Kurfürstentum Mainz alleiniger Herrscher in Ballenberg.
Ballenberg, das in der Folge immer wieder von Mainz verpfändet wurde, blieb ein kleines Landstädtchen. Lediglich durch sein Zentgericht und den Markt wurde es über die Orte der Umgebung erhoben. Auch waren die Bürger keine Leibeigenen. Die eingehenden Abgaben durften bis auf sechs Gulden, die jährlich an die Kellerei in Krautheim abzuliefern waren, für städtische Zwecke verwendet werden.