Einfache Gewerbeauskunft
Mit diesem Link können Sie eine einfache Auskunft aus dem KM- Gewerberegister beantragen. Die einfache Auskunft gilt nur für angemeldete Betriebe und abgeschlossene Gewerbemeldungen:Gewerbeauskunft.
e-Bürgerdienst Gewerbeanzeige
Mit dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Gewerbe bei uns auf elektronischem Wege anzuzeigen, d.h. an-, um- oder auch abzumelden. Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des e-Bürgerdienstes Gewerbeanzeige. Mittels des daraufhin an Ihre angegebene e-Mail-Adresse gesandten Aktivierungscodes legitimieren Sie sich bitte als tatsächlich eingetragener Nutzer.
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir auf Ihrer Gewerbeanzeige nach wie vor Ihre Unterschrift im Original (bei juristischen Personen, die der gesetzlichen Vertreter) benötigen. Es ist daher bis zur Einführung einer digitalen Signatur erforderlich, dass Sie trotz e-Bürgerdienst persönlich beim Gewerbeamt erscheinen.
Bitte bringen Sie auch folgende Unterlagen mit:
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen/ Vereinen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
- bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie des Reisepasses/Ausweises und ggf. Aufenthaltstitels
Erst wenn Sie bei Ihrem persönlichen Erscheinen die Bestätigung in Papierform (Gewerbeschein) erhalten, ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam abgeschlossen.
Sollten Sie nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen persönlich erschienen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Vorgang wäre von Ihnen zu wiederholen. Für abgeschlossene und somit rechtswirksame Gewerbemeldungen erhalten Sie immer eine entsprechende Bestätigung in Papierform mit Siegel und Unterschrift. Sollten Sie noch nähere Informationen zu Gewerbeanzeigen wünschen, können Sie sich auf diesen Seiten weiter darüber informieren.
Unter folgendem Link können Sie Ihr Gewerbe anmelden:
Gewerbe online an-, um-, abmelden
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Telefonnummer: 06297 920019).
Gewerbeanmeldung
Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes müssen Sie der Stadt Ravenstein, d. h. dort wo die Tätigkeit ausgeführt wird, anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Eine rechtzeitige Erörterung Ihres Vorhabens mit Ihrem Steuerberater ist anzuraten. Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht drauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass manche Gewerbetätigkeiten erlaubnispflichtig sind und erst ausgeübt werden dürfen, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Die Anzeige hat sofort mit dem Beginn des Gewerbes zu erfolgen.
Anzeigepflichtige:
- Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- bei juristischen Personen (GmbH, AG, Verein) der gesetzliche Vertreter (z.B. geschäftsführender Gesellschafter der GmbH)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- ggf. Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister,
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Erlaubnisurkunde (wie z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte etc.)
Gebühr: 10,00 €
Gewerbeummeldung (innerhalb Ravenstein)
Eine Ummeldung eines Gewerbes ist vorzunehmen, wenn der Gegenstand des Gewerbes sich ändert, die Tätigkeit wesentlich erweitert oder wenn der Betrieb innerhalb von Ravenstein verlegt wird.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren: 10,00 €
Gewerbeabmeldung
Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Stadt Ravenstein, d.h. dort wo die Tätigkeit ausgeführt wird, abzumelden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühr: 10,00 €