Dienstleistungen: Stadt Ravenstein

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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  • Optimierung
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Weltweit

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Ravenstein
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Rechtsgrundlage
 

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Landschaft
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Förderung für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge beantragen

Wenn Sie den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine in Baden-Württemberg planen, können Sie eine Landesförderung der Unterhalts- und Betriebskosten beantragen. Eine Förderung der Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen kann ebenfalls beantragt werden.

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung, der sich nach der EG-Fahrzeugklasse bemisst und sich danach richtet, ob der Zuwendungsnehmer bereits von einer Bundesförderung profitiert hat.
  • Wird das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N1 zugeordnet, so beträgt der Zuschuss EUR 4.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 erhalten.
  • Wenn das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2 zugeordnet wird, so beträgt der Zuschuss EUR 30.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 20.000 erhalten.
  • Sofern das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N3 zugeordnet wird, beträgt der Zuschuss EUR 60.000 . Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von EUR 50.000 erhalten.
  • Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen werden gemäß Gewichtsklasseneinordnung den EG-Fahrzeugklassen zugeordnet.

Voraussetzungen

  • Sie planen den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
  • Oder Sie beabsichtigen die Umrüstung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges.
  • Es handelt sich um Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens 3 Sitzplätzen oder um selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne EG-Klassen.
  • Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre, bei Leasing oder Miete während der kompletten Leasing-/Mietdauer (maximal drei Jahre) in Baden-Württemberg auf den Antragsteller zugelassen sein und überwiegend dort in Betrieb sein.
  • Sie können die BW-e-Nutzfahrzeuge-Förderung für maximal 50 Fahrzeuge erhalten.
  • Sie sind ein Einzelunternehmen, eine Einzelkauffrau oder ein Einzelkaufmann, freiberuflich, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, eine Kommanditgesellschaft, eine offene Handelsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft, eine Partnerschaftsgesellschaft, ein eingetragener Verein, eine Genossenschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Anstalt, eine Stiftung des öffentlichen Rechts oder eine Unternehmergesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen nach der KMU-Definition der EU. Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU-Definition hat weniger als 250 Beschäftige und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro). Für kommunale Unternehmen gilt das KMU-Kriterium nicht.
  • Sie erwerben, leasen/mieten oder rüsten ein neues Elektro-Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine um.
  • Ihr Fahrzeug hat höchstens drei Sitzplätze.
  • Sofern Ihr Fahrzeug nach den Fahrzeugklassen N2 und N3 eingeordnet wird, ist ein Rechtsabbiegeassistent Zuwendungsvoraussetzung.
  • Sie lassen das Elektrofahrzeug in Baden-Württemberg zu und verkehren mindesten drei Jahre, bei Leasing oder Miete während der kompletten Leasing-/Mietdauer (maximal 3 Jahre) damit überwiegend (mehr als 50 %) dort.
  • Sie haben den Vertrag über das E-Fahrzeug nicht vor der Antragstellung (Datum des E-Mail-Eingangs) geschlossen.

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden. Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang, aber vor Zusage der L‑Bank, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

Fristen

Das Förderprogramm läuft bis längstens Ende 2024. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Unterlagen

Kosten

keine

Sonstiges

Weitere Informationen werden auf der Webseite der L-Bank zur Verfügung gestellt. Dort können Sie den Förderantrag auch direkt online stellen.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.08.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg