Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Benötigt werden hierfür Personen, die Interesse haben, am Amtsgericht Adelsheim bzw. Landgericht Mosbach als ehrenamtliche Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet sowie das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, welche zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Interessenten können sich für das Schöffenamt bis zum 24. März 2023 beim Bürgermeisteramt Ravenstein, Lindenstraße 4, 74747 Ravenstein, schriftlich bewerben.
Das Bewerbungsformular erhalten Sie im Rathaus oder auf unserer Homepage.