Jagdgenossenschaft Ravenstein
icon.crdate22.11.2024
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ravenstein am Donnerstag, 12. Dezember 2024 um 17.00 Uhr im
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ravenstein am Donnerstag, 12. Dezember 2024 um 17.00 Uhr im Bürgerzentrum im Stadtteil Erlenbach, Tulpenstraße 5.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.6.2020 (Gbl. S. 421), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.
Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ravenstein werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Das Bürgerzentrum ist ab 16.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Ravenstein. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Ravenstein liegt in der Zeit vom 25.11.2024 bis 12.12.2024 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Merchingen, Zimmer 1.3., zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
Ravenstein, 22.11.2024
gez. Ralf Killian, Bürgermeister
Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel wird hingewiesen.