Wichtige CORONA Informationen
Rathaus der Stadt Ravenstein für Publikumsverkehr geschlossen
Aufgrund der aktuellen dynamischen Entwicklungslage des Coronavirus ist das Rathaus der Stadt Ravenstein für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen und deshalb persönliche Kontakte auf das Nötigste zu beschränken. Dies ist zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des dienstlichen Betriebs notwendig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sowohl telefonisch als auch per E-Mail für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar (s. Rathaus-Wegweiser auf Seite 2).
Für dringende und unaufschiebbare Amtsgeschäfte, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, stehen wir Ihnen nach wie vor, nach telefonischer Terminvereinbarung, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nicht medizinische Alltagsmaske) ist verpflichtend.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.
Notbetreuung Kindertagesstätte Entdeckerzwerge
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können?
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass
- die Erziehungsberechtigten beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich (Nachweis erforderlich > Musterformular s. u.) und
- sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an.
Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich.
Wie ist die Aufnahme in die Notbetreuung zu beantragen?
Bitte beantragen Sie die Notbetreuung mit beigefügtem Formular an:
E-Mail: kerstin.nunn@ravenstein.de
Fax: 06297/920030
oder per Post bzw. Rathausbriefkasten.
Welchen Umfang hat die Notbetreuung?
Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die das Kind ansonsten in der Kindertagesstätte Entdeckerzwerge betreut worden wäre. Die Betreuung ist maximal von 07.00 bis 15.00 Uhr möglich.
Die Notbetreuung soll in möglichst kleinen und konstanten Gruppen durchgeführt werden. Die Gruppen der Notbetreuung müssen nicht zwingend mit der bisherigen Gruppenbildung übereinstimmen. Es können auch Kinder aus mehreren Gruppen einer Einrichtung zu einer Notbetreuungsgruppe zusammengefasst werden. Nach Möglichkeit werden die bisherigen Tandemgruppen jedoch beibehalten.
Welche Kinder sind von der Notbetreuung ausgeschlossen?
Wie für die Teilnahme an dem Betrieb der Kindertageseinrichtungen gilt auch für die Notbetreuung ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die
- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder
- sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.
Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht jedoch nicht mehr, wenn eine Pflicht zur Absonderung, z.B. durch die Möglichkeit der „Freitestung“, endete.
Wir möchten Sie bitten, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Wir danken für Ihre Verständnis.
Bei Fragen können Sie sich unter Tel. 06297/920015 (Frau Nunn) melden.
Sperrung der Gemeinschaftshäuser und Jugendclubs
Zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus sind ab sofort alle stadteigenen Sportanlagen, Bürger- und Gemeinschaftshäuser sowie die Jugendclubs für den Vereinssport, Übungsstunden und Veranstaltungen jeglicher Art gesperrt.
Aktuelle Verordnungen
Bürgertelefon zum Coronavirus
Aufgrund des Coronavirus gehen beim Landratsamt und den Neckar-Odenwald-Kliniken sehr viele Anfragen ein. Beantwortet werden diese über ein eigens eingerichtetes Bürgertelefon unter der Telefonnummer 06261/84 3333.