Biotopverbundplanung
Landesweiter Biotopverbund
Baden-Württembergs Kulturlandschaft beherbergt rund 50.000 heimische Tier- und Pflanzenarten. Doch ihre Zahl ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen – rund 46 Prozent gelten heute als gefährdet.
Die Ursachen für den Artenrückgang sind vielfältig: Der Verlust und die Trennung der einzelnen Lebensräume spielen dabei eine große Rolle. Viele Lebensräume sind dadurch für die Arten zu klein und zu isoliert geworden.
Um dem Artenrückgang entgegenzuwirken, setzt Baden-Württemberg auf ein Netz miteinander verbundener Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Offenland – den Biotopverbund. Dieses Netz besteht aus Kernflächen und Trittsteinen: Die Kernflächen sind ökologisch wertvolle Lebensräume, in denen sich Arten aufhalten und fortpflanzen können, ausreichend Nahrung finden und Versteckmöglichkeiten nutzen können.
Damit die Arten diese Kernflächen erreichen, brauchen sie Wegenetze. Dabei spielen Trittsteine eine zentrale Rolle. Sie dienen den Arten als vorübergehende Zwischenstationen, sei es zur Rast, zur Nahrungsaufnahme oder als Versteck.
Durch dieses Netz wird es den Arten ermöglicht, zu wandern und in andere Gebiete auszuweichen. Um dieses Vorhaben umzusetzen, hat sich die Landesregierung verpflichtet, bis 2030 auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs geeignete Lebensräume und Verbindungen zu schaffen.
Rechtliche Grundlage
Bereits seit 2002 ist der Biotopverbund im § 20 BNatschG verankert und verpflichtet dazu, einen Biotopverbund auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche zu schaffen. Baden-Württemberg hat 2015 den Fachplan Landesweiter Biotopverbund in das Naturschutzgesetz des Landes § 22 LNatSchG aufgenommen, der seither bei allen Planungen verbindlich berücksichtigt werden muss.
Ausgehend vom Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde 2019 ein Eckpunktepapier entwickelt, das dem Biotopverbund eine enorme Bedeutung für den Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten beimisst. In der Novelle des Naturschutzgesetzes verpflichtet sich das Land, bis 2030 mindestens 15 Prozent der Offenlandfläche als Biotopverbundfläche auszuweisen.
Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden auf Grundlage des Fachplans Biotopverbundplanungen oder passen ihre Landschafts- oder Grünordnungspläne entsprechend an (§ 22 NatSchG).
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg, Stand: 01.10.2025
Biotopverbundplanung in Ravenstein
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17.03.2025 Runder Tisch Landwirtschaft
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Feuchtbiotop Waldsimsen-Sumpf in Merchingen
Die Stadt Ravenstein setzt ein Projekt zur Förderung des kommunalen Biotopverbunds um. Ziel ist es, Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten zu sichern, aufzuwerten und neue ökologisch wertvolle Biotope zu schaffen.
Im Rahmen der seit Frühjahr 2024 laufenden „Kommunalen Biotopverbundplanung“ wird im Stadtteil Merchingen, an der alten Kläranlage, ein Feuchtbiotop durch gezielte Gehölzentnahme freigestellt. Auf diese Weise sollen lichtbedürftige Pflanzenarten wie die Waldsimse (Scirpus sylvaticus) gefördert werden. In den letzten Jahren hatte starker Gehölzaufwuchs das Biotop zunehmend beschattet und die offene Feuchtvegetation durch Weiden, Erlen und Eschen verdrängt.
Parallel zur Gehölzentnahme werden am Rande des Feuchtgebiets Kleingewässer angelegt. Diese bieten insbesondere Amphibien wie dem Europäischen Laubfrosch (Hyla arborea) attraktive Laichgewässer. Die Art benötigt neben besonnten Stillgewässern auch strukturreiche Feuchtlebensräume wie (Nass-)Wiesen, Hochstaudenfluren, Riede und Gebüsche. Auf der Maßnahmenfläche findet der Europäische Laubfrosch somit ideale Bedingungen vor. Gleichzeitig trägt die Maßnahme zur Vernetzung von Lebensräumen innerhalb des Biotopverbunds bei. Die Umsetzung erfolgte im November 2025 in enger Abstimmung mit dem Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald-Kreis e. V. sowie dem Planungsbüro Zukunftswege aus Sinsheim.




