Förderrichtlinien:
1.
Die Stadt Ravenstein fördert den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Ravenstein. Der Mietwohnungsbau wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.
Zuschussberechtigt sind Familien (Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende) mit Kindern.
3.
Fördergelder werden aufgrund eines schriftlichen Antrags für Vorhaben ausgezahlt, die ab dem 1.1.2012 bezogen werden. Eine An- oder Ummeldung hat, soweit erforderlich, innerhalb eines Monats nach Einzug im geförderten Gebäude zu erfolgen.
4.
Förderbetrag:
Es wird unterschieden zwischen einem Neubau im Neubaugebiet (§ 33 BauGB) und auf einem bisher unbebauten Grundstück sowie die Umnutzung von Altbauten bzw. den Abbruch eines Altbaues und Wiederaufbau an dessen Stelle in der Ortslage (§ 34 BauGB).
Neubau:
1. Kind 200 €
2. Kind 300 €
3. Kind 500 €
Höchstbetrag 1.000 €
Umbau von Altbauten bzw. Abbruch von Altbauten und Neubau an dessen Stelle:
1. Kind 1.000 €
2. Kind 1.500 €
3. Kind 2.500 €
Höchstbetrag 5.000 €
Mindestinvestitionssumme 100.000 €
Berücksichtigungsfähig sind Kinder bis zum vollendeten 25.Lebensjahr, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben und für sie Kindergeld bezogen wird.
Auf eine Altersbeschränkung bei den Eltern wird verzichtet.
5.
Förderzeitraum: Die Förderung erfolgt bis maximal 5 Jahre nach dem Einzug.
Zieht der Selbstnutzer innerhalb von fünf Jahren aus der Wohnung aus oder verkauft er das Haus oder die Wohnung an jemanden der nicht zu dem förderfähigen Personenkreis gehört, ist die gesamte Fördersumme zurück zu zahlen.
6.
In Zweifelsfällen entscheidet der Gemeinderat der Stadt Ravenstein über eine Förderung.




