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Stadt Ravenstein
Lindenstraße 4
74747 Ravenstein
Tel. 06297/9200-0
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Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar
- Einer für die ganze Region
Der Handwer kerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Künftig müssen die Betriebe nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Wo ist er gültig?
Der Handwerkerparkausweis wird seit 01.01.2008 in allen Landkreisen und kreisfreienStädten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt:
Neckar-Odenwald-Kreis
Rhein-Neckar-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Kreis Bergstraße
Landkreis Bad Dürkheim
Landkreis Germersheim
Kreis Südliche Weinstraße
Frankenthal (Pfalz)
Heidelberg
Landau i. d. Pfalz
Ludwigshafen am Rhein
-Neustadt an der Weinstraße
Speyer Worms
Wer bekommt ihn?
Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen,
- der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein,
- der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird,
- die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen sich als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte eignen
Wozu berechtigt er?
Mit dem Handwerkerparkausweis MRN kann ein Betrieb seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Haltverbot / Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs.1 StVO),
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen (Zeichen 325 StVO),
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs.2 StVO),
- auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs.1b StVO).
Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.
Ist er fahrzeuggebungen?
Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, kann der Handwerkerparkausweis MRN alternativ für drei Fahrzeuge erteilt werden. In diesem Fall werden auf der Ausweiskarte drei Kfz-Zeichen eingetragen.
Er gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.
Selbstverständlich kann ein Betrieb auch mehrere Ausweise für seine Service- oder Werkstattwagen erwerben. Während des Parkens ist ein schriftlicher Hinweis auf den Einsatzort, möglichst unter Angabe einer Handy-Nummer, stets gut lesbar hinter der Frontscheibe auszulegen.
Wie beantrage ich ihn?
Anträge für den Handwerkerparkausweis MRN sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Im Neckar-Odenwald-Kreis ist dies das
Landratsamt
Neckar-Odenwald-Kreis
Straßenverkehrsbehörde
Postfach 14 64
74819 Mosbach
Tel. 06297/84-0
Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
- Antragsformular
- Kopie der Handwerkskarte oder der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Kfz-Scheine
Die Verwaltungsgebühr beträgt 150,00 Euro.
Wie lange ist er gültig?
Der Handwerkerparkausweis MRN ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.
Die Ausstellung des Handwerkerparkausweises MRN erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0621/ 12987-35 oder im Internet unter www.m-r-n.com/handwerkerparkausweis
oder schreiben Sie eine eMail an handwerkerparkausweis@m-r-n.com




