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Stadt Ravenstein
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74747 Ravenstein
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Aktuelles aus Ravenstein
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| 01.07.2010 |
Informationen
Redaktion Amtsblatt - neue E-Mail-Adresse
Wir möchten Sie bitten, künftig alle E-Mails fürs Ravensteiner Amtsblatt an die Adresse amtsblatt@ravenstein.de zu senden.
Einführung des elektronischen Personalausweises zum 01.11.2010
Neuer Ausweis - neue Möglichkeiten
Durch das praktische Scheckkartenformat passt der neue Personalausweis bequem in jede Geldbörse.
Neu ist ein Chip, der es ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Personalausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher. Im Chip des neuen Personalausweises sind künftig Ihr Foto und, wenn Sie wollen, Ihre Fingerabdrücke abgelegt.
Eine neue Möglichkeit ist die elD-Funktion (elD= electronic Identity), mit der man sich im Internet sicher und eindeutig anmelden und die Identität belegen kann.
Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion.
Ab 1.11.2010 werden nur noch neue Personalausweise (Scheckkartenformat) ausgegeben. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Der neue Personalausweis kostet für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro und unter 24 Jahren 22,80 Euro. Auch ist der erste Ausweis ist nicht mehr kostenlos.
Bei Fragen dazu können Sie sich an das Bürgermeisteramt Ravenstein wenden. Näheres finden Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de.
Wenn Sie noch einen Personalausweis in der alten Ausfertigung beantragen möchten, ist dies bis zum 29.10.2010 möglich.
Land fördert Investitionen: Jahresprogramm 2011 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) liegt vor
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer. Schwerpunktmäßig
werden finanzielle Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Betriebe und Kommunen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat nun das Jahresprogramm 2011 für die ELR-Förderung ausgeschrieben. In ihm sind die Fördervoraussetzungen und das Verfahren beschrieben. Danach müssen Anträge zwingend über die Städte und Gemeinden eingereicht werden. Die Einreichungsfrist ist kurz, spätestens am 15. Oktober 2010 müssen die Städte und Gemeinden die Anträge dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorlegen. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass die Unterlagen gleich zu Beginn vollständig einzureichen sind. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits begonnenen Vorhaben ist nicht möglich.
Wer ein Projekt plant, sollte sich umgehend beim Bürgermeisteramt Ravenstein (Frau Stang - Tel. 920013) informieren.
Wechsel der Wasserzähler
Ab dem 2. August 2010 werden die Wasserzähler gewechselt, deren Eichung in 2010 abläuft. In Ravenstein erfolgt der Austausch durch die Firma Stock (Ballenberg) und die Firma Hennegriff (Erlenbach).
Zeigen, wie Bio zu Energie wird
Die Abfallwirtschaft Neckar-Odenwald (AWN) plant einen Bioenergie-Garten
Wie sehen die Pflanzen aus, die in der Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber (H-O-T) schon angebaut werden oder künftig eine Rolle spielen sollen? Welche Eigenschaften haben diese Pflanzen, warum sind sie für die Energiegewinnung gerade im ländlichen Raum attraktiv - und was passiert auf dem Weg zwischen Acker und Steckdose? Wie viele Pflanzen welcher Art sind nötig, um den Energiebedarf einer Waschmaschine, eines Vier-Personen-Haushalts oder eines Gewerbebetriebs zu decken?
Anschauliche Antworten auf diese Fragen will die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) mit einem Bioenergielehrpfad oder –garten geben. Dieser soll der Bevölkerung auf dem AWN-Gelände in Buchen-Sansenhecken das ganze Jahr über zugänglich sein.
Die Planung dieses Projekts wird, so AWN-Geschäftsführer Mathias Ginter, bis zum Herbst konkret werden. Damit sie nicht einseitig ausfällt, legt Ginter von Anfang an Wert darauf, unterschiedliche Blickwinkel auf das Thema Bioenergie zu berücksichtigen: Im Arbeitskreis, der Ziele und Umsetzung diskutiert, sitzen neben AWN-Fachleuten auch Gerd Herold von den Buchener Stadtwerken, Peter Bussemer von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt und Peter Baust als Vertreter des Bundes für Naturschutz (NABU).
Einig wurde sich die Runde bei einem ersten Arbeitstreffen, dass der Bioenergielehrpfad oder –garten keine statische Einrichtung sein, sondern sich zwangsläufig im Jahreslauf verändern wird. Es soll Pflanzen-Beispiele geben, Erklärungen in Form von Informationstafeln, Mitmach-Elemente und Exponate, die visualisieren, wie „Bio“ zu Energie wird. „Die Zielgruppe sind alle“, sagt Stefan Kaufmann von der AWN-Geschäftsleitung, „denn das Thema geht alle an“.
Einen Schwerpunkt will Kaufmann aber bei Kindern und Jugendlichen setzen. Sie seinen es, die das Thema in die Zukunft tragen müssten. Deshalb soll der Lehrpfad als dynamisches Angebot fundierte Informationen auch mit pädagogischen, aktiven Elementen vermitteln und Schulklassen, etwa im Rahmen von Projekttagen, schon in der Entstehung einbeziehen. „Die Botschaft muss sein: Bioenergie ist ein Ansatz, um unseren Strombedarf zu decken“, sagt Ginter. Inwieweit andere Energiequellen dargestellt werden können, sei noch zu klären. Die Erkenntnis, wie wichtig es ist, Energie zu sparen, müsse in die Köpfe.
Der Lehrpfad oder -garten soll in jedem Fall den Freizeit- mit dem Informationsaspekt verbinden. Anklang fand deshalb die Anregung Gerd Herolds, in Sansenhecken eine Stromtankstelle für Radfahrer zu installieren. In die Überlegungen einbezogen wird der Vorschlag, einen Picknickplatz für Radler anzubieten.
Naturschützer Bussemer wies auf die Problematik von Monokulturen hin, die den Artenschutz erschweren und schlug vor, den Fachdienst Landwirtschaft zur Planung hinzuzuziehen. Peter Baust, der aktuell den Heuschrecken-Lehrpfad Schreckberg mit einrichtet, regte an, Schautafeln professionell fertigen zu lassen und auch die kritischen Aspekte des Themas Bioenergie zu beleuchten: „Kritische Fragen müssen gestellt werden dürfen“.
service-bw.de - die Plattform für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen in Baden-Württemberg
Kerninhalt ist die Darstellung des Dienstleistungsangebotes der Verwaltung: Wo kann der Bürger welche Dienstleistung bekommen? Welche Unterlagen muss er mitbringen? Wer ist für ihn zuständig?
Auf all diese Fragen gibt in Baden-Württemberg das staatlich-kommunale Verwaltungsportal des Landes Auskunft.
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Wahlen und Bürgerbeteiligung.
Die Lebenslagen bündeln Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, private Stellen, die eingeschaltet werden sollten, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Checklisten sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten schaffen die Lebenslagen insbesondere eine Verknüpfung zu den zugehörigen sogenannten Verfahrensbeschreibungen.
Antragsformular auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gastsättengesetzfür Ihr Vereinsfest, besser bekannt als "Wirtschaftserlaubnis".
Einer Gestattung nach § 12 GastG bedarf es, wenn vorübergehend gewerbsmäßig Alkohol außerhalb einer bestehenden, erlaubten Gaststätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht wird.
Die Gestattung ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Ravenstein (Frau Antoni) zu beantragen. Dem Veranstalter wird dringend empfohlen, bei größeren Veranstaltungen mit dem zuständigen Polizeirevier in einem gemeinsamen Sicherheitsgespräch die ordnungs- und verkehrspolizeilichen Sicherheitsfragen abzuklären.
Nähere Informationen zur Durchführung von Veranstaltungen im Neckar-Odenwald-Kreis erhalten Sie unter www.neckar-odenwald-kreis.de (Suchbegriff „Kommunale Kriminalprävention“).
Freier Wohnraum in Ravenstein
Das Bürgermeisteramt ist oft die erste Anlaufstelle für Wohnungssuchende. Leider werden uns nur vereinzelt leerstehende Wohnungen gemeldet. Bitte helfen Sie mit, dass die Stadt Ravenstein bürgerfreundlich agieren kann und Neubürgern aber auch Ravensteinern eine Übersicht über freien Wohnraum geben kann.
Melden Sie bitte freistehende Wohnungen und Häuser beim Bürgermeisteramt unter Tel. 920015 oder 920016 oder per eMail an stadt@ravenstein.de

Liebe Besucherinnen und Besucher,
als Bürgermeister begrüße ich Sie herzlich und heiße Sie im Namen von Stadtrat und Stadtverwaltung willkommen.
Wir möchten Sie auf diesen Seiten umfassend und immer aktuell über das Geschehen in Ravenstein informieren. Viel Spaß beim virtuellen Besuch unserer Stadt. Machen Sie sich ein Bild von uns und vielleicht können Sie sich schon bald entschließen, der kleinen Stadt Ravenstein einen persönlichen Besuch abzustatten.
Wir freuen uns auf Sie!
Horst Weber, Bürgermeister
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