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Stadt Ravenstein
Lindenstraße 4
74747 Ravenstein
Tel. 06297/9200-0
Fax 06297/1421
E-Mail: stadt@ravenstein.de
Aktuelles aus Ravenstein
| 19.01.2012 | |
| 12.01.2012 | |
| 12.01.2012 | |
| 22.12.2011 | |
| 15.12.2011 | |
| 09.12.2011 | |
| 05.12.2011 |
Informationen
Redaktion Amtsblatt - neue E-Mail-Adresse
Wir möchten Sie bitten, künftig alle E-Mails fürs Ravensteiner Amtsblatt ausschließlich an die Adresse amtsblatt@ravenstein.de zu senden.
Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass 2012
Die Gutscheinkarten für 2012 zum Landesfamilienpass sind eingetroffen und können ab sofort beim Bürgermeisteramt, Frau Nunn, abgeholt werden.
Entsprechend der bisherigen Praxis, ist bei Abholung durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, die fortdauernde Berechtigung nachzuweisen, soweit dies nicht offenkundig ist.
Nach Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg können einen Familienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden
Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (es darf keine eheähnliche Gemeinschaft
bestehen);
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (GdB 50 %, bitte Schwerbehindertenausweis vorlegen)
- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (bitte Leistungsbescheid vorlegen).
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Nunn – Tel. 920015).
Bildung einer Kleinkindgruppe ab dem Kindergartenjahr 2012/13 durch die Stadt Ravenstein im Kindergarten des Stadtteils Oberwittstadt
Nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Schul- und Kindergartenkonzept wird der Kindergarten Oberwittstadt nach Ende des laufenden Kindergartenjahres geschlossen. Die Kinder aus Oberwittstadt sollen dann bis zur Inbetriebnahme des Gesamtkindergartens der Stadt Ravenstein in der Grundschule Oberwittstadt, den Kindergarten in Erlenbach besuchen.
Die im jetzigen Kindergarten Oberwittstadt freiwerdenden Räume sollen bis zur Umsetzung des Kindergartenkonzeptes für die Einrichtung einer Kleinkindgruppe in Ravenstein genutzt werden. Derzeit ist geplant 1 Kleinkindgruppe einzurichten (Maximal 10 Kinder im Alter von 6 Monaten-3 Jahren).
Die Gruppe wird eingerichtet, wenn mindestens 5 verbindliche Anmeldungen vorliegen.
Die Betreuungszeit ist von 7.30 – 13.30 Uhr vorgesehen. Andere Betreuungszeitwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Nach der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände betragen die monatlichen Gebühren für eine Kleinkindgruppe bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden und einer Gebührenerhebung für 11 Monate:
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Kindergartenjahr 2011/2012 |
Kindergartenjahr 2012/2013 |
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für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind |
287 € |
292 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
213 € |
217 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
144 € |
147 € |
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für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren |
58 € |
59 € |
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Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. |
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Die exakte Gebühr errechnet sich nach den Öffnungszeiten. Insgesamt wird ein Kostendeckungsgrad von 20% angestrebt.
Interessenten an der Kleinkindbetreuung möchten sich bitte bis spätestens 30.01.2012 im Kindergarten Oberwittstadt melden, Tel. 547. Bei weiteren Fragen stehen die Leitungen der 3 Ravensteiner Kindergärten zu Auskünften zur Verfügung.
Wir bitten diesen Termin unbedingt einzuhalten, da aufgrund der bis zum genannten Termin eingegangenen Meldungen die Planungen fortgeführt werden.
DSL-Ausbau in den Stadtteilen Ballenberg, Erlenbach, Oberwittstadt und Unterwittstadt: Freischaltung des Netzes
Seit dem 09. November 2011 ist nun das DSL-Netz in den Stadtteilen Ballenberg, Erlenbach und Unterwittstadt frei geschaltet. In Oberwittstadt ist die Breitbandversorgung bereits seit Anfang September 2011 verfügbar.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass keine automatische Erhöhung der Bandbreiten, also der Internetgeschwindigkeit, erfolgen wird. Vielmehr müssen sich alle Kunden, die in den Genuss des neuen Angebots kommen wollen, an die Deutsche Telekom wenden.
Unter der extra geschalteten Servicenummer 01805/180 380 können Aufträge erteilt werden. Selbstverständlich können Sie sich auch an einen T-Punkt wenden.
Rückblick: Landkreisweit war kein Anbieter bereit, ohne finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden, das Breitbandnetz auszubauen.
In einem modellhaften und bundesweit beinahe einmaligen Projekt haben die Kommunen im Neckar-Odenwald-Kreis den DSL-Ausbau in eigener Regie vorangetrieben.
Im ersten Schritt hat die Stadt Ravenstein Leerrohre verlegt (3 Rohre DN 50, eines davon belegt mit einem Glasfaserkabel mit 144 Fasern), um diese einem Anbieter für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen.
Als weiteren Schritt gewährte die Stadt Ravenstein eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung (Netzbetrieb), nachdem eine erste Ausschreibung ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist.
Die Gesamtkosten für den DSL-Ausbau in den Stadtteilen Ballenberg, Erlenbach, Oberwittstadt und Unterwittstadt betragen 710.185,72 Euro. Dank finanzieller Förderung durch den Neckar-Odenwald-Kreises, den Ausgleichstock, das Ministerium Ländlicher Raum (ELR-Fördermittel) und Bundesmittel konnten Zuschüsse in Höhe von 467.536,00 Euro in Anspruch genommen werden. Dadurch konnten die Eigenmittel der Stadt Ravenstein auf 242.649,72 Euro gesenkt werden.
Grüngutentsorgung in Ravenstein
In verschiedenen Ausgaben unseres Amtsblattes wurde schon über die Grüngutverwertung in Ravenstein informiert:
Damit dieses komfortable und sicherlich bewährte Grüngutsystem erhalten werden kann, ist es anscheinend immer wieder notwendig, darauf hinzuweisen, dass Grüngut in holziges und weiches Material zu trennen ist. Dies bedeutet, dass auf dem Platz „zentraler Hochbehälter“ im Stadtteil Merchingen ganzjährig nur holziges Material (Baum-, Strauch- und Heckenschnitt) angeliefert werden darf. Auf dem Siloplatz beim Anwesen Sachs im Stadtteil Merchingen (Siedlung Im Laber 1, Nähe Golfplatz) kann weiches Material wie Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub angeliefert werden. Wurzelstöcke dürfen auf keinen Fall auf den Grüngutplätzen abgeladen werden. Leider wird diese vorgeschriebene Trennung von holzigem und weichem Material nicht eingehalten.
Bis heute haben noch immer nicht alle Einwohner verstanden, dass es sich bei den genannten Plätzen keinesfalls um allgemeine Müllabladestationen, sondern um reine Grüngutplätze handelt. Am vergangenen Dienstag wurden z. B. am zentralen Hochbehälter größere Mengen Kuchenreste (Marmorkuchen, Nusszopf und Johannisbeerkuchen) und Schweinefüße gefunden.
Sollte die getrennte Sammlung von Müll und Grüngut auch in Zukunft nicht funktionieren und jede/r macht das, was er/sie will, so ist damit zu rechnen, dass die Grüngutentsorgung für Ravenstein in naher Zukunft eingestellt wird.
Veröffentlichung von Geburtstagen in der Presse und im Mitteilungsblatt
Die Stadtverwaltung gratuliert über die Tageszeitungen und das Amtsblatt allen Einwohnern Ravensteins ab ihrem 70. Geburtstag. Alle, die eine Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht wünschen, werden gebeten, dies umgehend im Rathaus (Tel. 920016 – Frau Antoni) zu melden. Wer bereits in den vergangenen Jahren die Veröffentlichung abgelehnt hat, muss dies natürlich nicht nochmals melden.
Achtung Gewerbetreibende: Vermeintliche Behördenpost entpuppt sich als Abo-Falle
Derzeit werden kleine und mittelständische Unternehmen massiv mit Schreiben einer GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mgH mit Sitz in Düsseldorf belästigt. „Gewerbeauskunfts-Zentrale.de“ heißt es in der Überschrift, weshalb viele denken, es würde sich beim Absender um eine Behörde handeln und sie seien zur Auskunft verpflichtet.
Die meisten Firmendaten sind auch schon ausgefüllt; man soll lediglich zum Zwecke des Abgleichs den Rest ergänzen. Doch dies ist alles Lug und Trug, denn beim Absender dieser Schreiben handelt es sich nicht um eine Behörde. Vielmehr entdeckt man bei genauem Hinsehen den klein gedruckten versteckten Preishinweis (39,- Euro pro Monat).
Nach 2 Wochen geht der „Terror“ dann los, sprich dem Gewerbetreibenden flattern fortan monatliche Rechnungen über die Abonnementszahlungen ins Haus und dies über 24 Monate hinweg.
Passen Sie deshalb bitte genau auf und lesen Sie stets das Kleingedruckte (auch auf der Rückseite), bevor Sie irgendetwas unterschreiben und an eine Ihnen unbekannte Organisation zurückschicken.
Freier Wohnraum in Ravenstein
Das Bürgermeisteramt ist oft die erste Anlaufstelle für Wohnungssuchende. Leider werden uns nur vereinzelt leerstehende Wohnungen gemeldet. Bitte helfen Sie mit, dass die Stadt Ravenstein bürgerfreundlich agieren kann und Neubürgern aber auch Ravensteinern eine Übersicht über freien Wohnraum geben kann.
Melden Sie bitte freistehende Wohnungen und Häuser beim Bürgermeisteramt unter Tel. 920015 oder 920016 oder per eMail an stadt@ravenstein.de
Der neue Personalausweis ist da!
Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unter-schriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Geschwindigkeitsüberschreitungen in unseren Ortsstraßen
Erneut müssen wir auf erhebliche, verkehrsgefährdende Geschwindigkeitsüberschreitungen hinweisen, auf die uns betroffene Anwohner aufmerksam gemacht haben. So wird beobachtet, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb unserer Stadtteile zunehmend missachtet werden. Weder die generell geltende 50km/h-Begrenzung in den Ortschaften noch die in unseren Wohngebieten ausgewiesenen 30er Zonen werden eingehalten. Ganz im Gegenteil!
Die Raserei gerade durch die Ortsdurchfahrten wird für unsere Einwohner immer mehr ein ständiges Ärgernis. Wenn Autos und Motorräder in und durch unsere Ortschaften fegen, werden sie kaum langsamer. Als ob die Fahrer das Ortseingangsschild nicht sehen könnten, auf dem schwarz auf gelb die Ortsnamen zu lesen ist.
Fußgängerüberwege gibt es bei uns nicht. Kinder und Erwachsene überqueren die Straßen wann und wo sie wollen. Und dabei hält sich kaum einer der vorbeifahrenden Kfz-Fahrer an vorgeschriebene Geschwindigkeiten. Damit sind nicht etwa nur Verkehrsteilnehmer von außerhalb gemeint. Nein, unsere Ravensteiner Verkehrsteilnehmer sind es hauptsächlich, die derart rücksichtslos durch unsere Straßen rasen.
Innerhalb von Ortschaften ereignen sich etwa doppelt so viele Unfälle wie außerhalb. Bei den Kinderunfällen ist das Verhältnis innerhalb - außerhalb sogar 15 : 1. Dabei sind zu hohe Geschwindigkeiten die Hauptursache aller Unfälle mit Personenschäden. Aus diesem Grund erscheint es eigentlich sehr sinnvoll, die Geschwindigkeit gerade innerhalb von Neubaugebieten von Tempo 50 gar auf Tempo 30 zu reduzieren. Die Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist keine willkürliche Maßregelung von Autofahrern, sondern eine vernünftige und sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, aber auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer innerhalb von Ortschaften.
Und gerade die Anwohner, die vor Jahren zum Schutz und zur Sicherheit ihrer Kinder die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gefordert hatten, halten sich heute an keinerlei Beschränkungen mehr. Gilt eine Regelung für jeden nur so lange, wie sie einen selbst betrifft?
Vermeiden Sie unnötige Gefahrensituationen oder gar schlimme Unfälle indem Sie die ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Damit schützen Sie unsere Kinder, andere Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt auch sich selbst.
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer?
Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden auch für den
Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet, die Eintragungen anpassen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres jedoch entfällt.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z.B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen.
Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), ein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Bei Beginn einer neuen Beschäftigung müssen Sie ab dem Jahr 2012 Ihrem Arbeitgeber einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Hat ihr Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Damit werden dem Arbeitgeber die notwendigen Informationen (ELStAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch zur Verfügung gestellt.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Für melderechtliche Änderungen wie z. B.:
-Heirat
-Geburt eines Kindes
-Kirchenein- oder Kirchenaustritt
ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig.
Welche Vorteile bietet mir die elektronische Lohnsteuerkarte?
Vereinfachung und Beschleunigung:
Durch die elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt wird das gesamte Lohnsteuerabzugsverfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Weniger Behördengänge:
Durch die alleinige Zuständigkeit der Finanzämter für die Änderungen von Lohnsteuerdaten (z.B. Steuerklasse, Freibeträge) sparen Sie sich zukünftig den Weg zur Meldebehörde.
Kein Verlust und keine Kosten:
Ein möglicher Verlust der bisherigen Lohnsteuerkarte und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfällt.
Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte?
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Der Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen (elektronischen LohnSteuer-AbzugsMerkmale – ELStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.
Wie sicher sind meine Daten?
Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerdaten erfolgt auf gesetzlicher Grundlage und unter Wahrung des Datenschutzes.
Welche Ihrer persönlichen Daten zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat, können Sie (ab TT.MM.JJJJ) jederzeit über das ElsterOnline-Portal unter www.elster.de einsehen. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der IdNr im ElsterOnline-Portal notwendig. Darüber hinaus ist das für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten ElStAM.
Nur Ihre aktuellen Arbeitgeber sind zum Abruf der ELStAM berechtigt. Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entfällt diese Berechtigung.
Sie können auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt konkrete Arbeitgeber für den Abruf Ihrer ELStAM benennen oder ausschließen (Positivliste/Teilsperrung/Vollsperrung).
Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie auch im Internet unter www.elster.de.
Ravenstein in der Solarbundesliga
Was ist die Solarbundesliga?
Die Solarbundesliga ist eine bundesweite Initiative zur Erfassung der Leistung aller in der Bundesrepublik erbauten Solar- und Photovoltaikanlagen.
Messlatte ist die Kollektorfläche pro Einwohner bei der Solarwärme und die pro Kopf installierten Kilowatt beim Solarstrom. Veranstaltet wird die Liga von der Solarthemen-Redaktion in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.
In der Kreiswertung (Neckar-Odenwald-Kreis) liegt Ravenstein auf Platz 4.
www.solarbundesliga.de/?content=kreiswertung&land=8&bezirk=2&kreis=25
In der Meisterschaft Metropolregion Rhein-Neckar auf Platz 7.
www.solarbundesliga.de/rheinneckar
In der Landeswertung Baden-Württemberg auf Platz 61.
www.solarbundesliga.de/?content=landeswertung&land=08&start=75&start=50
In der generellen Solarbundesliga auf Platz 232 von 1602 erfassten Kommunen.
www.solarbundesliga.de/?content=solarbundesliga&start=225
(Stand: 25.09.2010)
Weitere Infos gibt es unter www.solarbundesliga.de
service-bw.de - die Plattform für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen in Baden-Württemberg
Kerninhalt ist die Darstellung des Dienstleistungsangebotes der Verwaltung: Wo kann der Bürger welche Dienstleistung bekommen? Welche Unterlagen muss er mitbringen? Wer ist für ihn zuständig?
Auf all diese Fragen gibt in Baden-Württemberg das staatlich-kommunale Verwaltungsportal des Landes Auskunft.
Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie Geburt, Heirat oder Umzug die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenbereiche wie Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Wahlen und Bürgerbeteiligung.
Die Lebenslagen bündeln Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, private Stellen, die eingeschaltet werden sollten, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer Lebenssituation zutreffen. Neben dem Angebot von Tipps und Checklisten sowie weiterführenden Links zu anderen Internetangeboten schaffen die Lebenslagen insbesondere eine Verknüpfung zu den zugehörigen sogenannten Verfahrensbeschreibungen.
Antragsformular auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gastsättengesetzfür Ihr Vereinsfest, besser bekannt als "Wirtschaftserlaubnis".
Einer Gestattung nach § 12 GastG bedarf es, wenn vorübergehend gewerbsmäßig Alkohol außerhalb einer bestehenden, erlaubten Gaststätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht wird.
Die Gestattung ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Ravenstein (Frau Antoni) zu beantragen. Dem Veranstalter wird dringend empfohlen, bei größeren Veranstaltungen mit dem zuständigen Polizeirevier in einem gemeinsamen Sicherheitsgespräch die ordnungs- und verkehrspolizeilichen Sicherheitsfragen abzuklären.
Nähere Informationen zur Durchführung von Veranstaltungen im Neckar-Odenwald-Kreis erhalten Sie unter www.neckar-odenwald-kreis.de (Suchbegriff „Kommunale Kriminalprävention“).

Liebe Besucherinnen und Besucher,
als Bürgermeister begrüße ich Sie herzlich und heiße Sie im Namen von Stadtrat und Stadtverwaltung willkommen.
Wir möchten Sie auf diesen Seiten umfassend und immer aktuell über das Geschehen in Ravenstein informieren. Viel Spaß beim virtuellen Besuch unserer Stadt. Machen Sie sich ein Bild von uns und vielleicht können Sie sich schon bald entschließen, der kleinen Stadt Ravenstein einen persönlichen Besuch abzustatten.
Wir freuen uns auf Sie!
Horst Weber, Bürgermeister
Aktuelle Veranstaltungen
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